Datenschutzprüfung
Vor dem Laden externer Ressourcen sind Übertragungen, Cookies und Einwilligungsbedarf zu prüfen.
Externe Inhalte werden nur eingebunden, wenn dies technisch, urheberrechtlich und datenschutzrechtlich vertretbar ist. Wo möglich, wird eine normale Verlinkung zur Originalquelle bevorzugt.
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Betreiber, Originaladresse und Stand der Einbindung werden nachvollziehbar angegeben.
Einbettungen sollten restriktiv, responsiv und ohne unnötige Skriptfreigaben umgesetzt werden.
Die bloße technische Einbindbarkeit bedeutet nicht, dass eine Einbettung rechtlich oder datenschutzrechtlich zulässig ist.
Beschreiben Sie Ziel, Umfang und gewünschten Ergebnisrahmen Ihrer Recherche.